Eine Mutter mit Baby auf dem Rücken schaut in die Kamera.
Frau mit Baby im Attat-Spital, Äthiopien
© Hanspeter Bärtschi/WHI

Wünschen Sie, über Ihr Leben hinaus ein Zeichen zu setzen für eine Welt, in der Frauen selbstbestimmt, gleichberechtigt und gesund leben? Begünstigen Sie neben Ihren Liebsten auch Women’s Hope in Ihrem Testament – und lassen Sie Ihre Werte weiterleben.

Was wir gemeinsam bewirken
Illustration schwangerer Bauch.

Frauen brachten 2024 ihre Kinder medizinisch gut begleitet zur Welt.

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Illustration Bildung: Computer und Buch.

Frauen besuchten 2024 dank Stipendien ein Hebammenstudium.

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Illustration Operation.

Frauen mit Geburtsverletzungen erhielten 2024 eine heilende Operation.

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Illustration Frau setzt Stop-Zeichen mit Hand.

Menschen tauschten sich 2024 zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt aus.

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Ein Legat oder eine Erbschaft ist Ausdruck Ihrer Werte. Es zeigt, was Ihnen wichtig ist – auch über das eigene Leben hinaus. Wenn Sie sich für die Stärkung von Frauen und für sichere Schwangerschaften einsetzen möchten, können Sie mit Ihrem letzten Willen dafür sorgen, dass Ihre Haltung auch in Zukunft spürbar bleibt.

Eine Zuwendung in Ihrem Namen kann vieles bewirken


Sie kann:


  • ein sicheres Geburtshaus ermöglichen, in dem Frauen unter professioneller Begleitung ihr Kind zur Welt bringen können.

  • jungen Menschen eine Zukunft schenken, indem sie sich zur Hebamme ausbilden und die Arbeit als dringend benötigtes Gesundheitspersonal aufnehmen können.

  • Mädchen stärken, damit sie selbstbewusst für ihre Rechte einstehen und ihre Stimme erheben können.

  • Frauen begleiten, die unter den Folgen einer geburtsbedingten Verletzung leiden – mit medizinischer Hilfe und menschlicher Würde.

Unser Partner deinadieu.ch unterstützt Sie dabei, Ihr Testament einfach, verständlich und rechtssicher zu erstellen. Ein benutzerfreundlicher und kostenloser Testamentgenerator führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

Sie können sich darauf verlassen: Ihr Vertrauen ist für uns Verpflichtung – wir handeln achtsam, transparent und mit grösstem Respekt gegenüber Ihrer Entscheidung.

Möchten sie ein vertrauliches Gespräch führen?

Gerne nehme ich mir Zeit für Sie.

Portrait Noemi Grossen
Ihre Ansprechperson

Noemi Grossen

Geschäftsleiterin

Häufige Fragen

Ja. Nur mit einem Testament können Sie eine gemeinnützige Organisation wie unsere über ein Legat oder eine Erbschaft berücksichtigen. Ohne Testament wird Ihr Nachlass gemäss gesetzlicher Erbfolge verteilt.

In der Schweiz gibt es zwei gängige Formen:

Eigenhändiges Testament: Vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben.
Öffentliches Testament: Bei einer Urkundsperson (zum Beispiel einem Notar) erstellt, in Anwesenheit von zwei Zeugen.

Die Plattform deinadieu.ch unterstützt Sie dabei, Ihr Testament einfach, verständlich und rechtssicher zu erstellen. Ein benutzerfreundlicher und kostenloser Testamentgenerator führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess – und berechnet zum Beispiel automatisch die Pflichtteile auf Basis Ihrer familiären Situation.

Grundsätzlich darf jede natürliche oder juristische Person im Testament bedacht werden. Ehepartner und Nachkommen haben gesetzlich geschützte Pflichtteile. Nur der sogenannte freie Teil kann an Dritte – etwa an eine gemeinnützige Organisation – vergeben werden.

Ein Legat ist eine gezielte Zuwendung (zum Beispiel ein Geldbetrag oder ein Gegenstand) an eine Person oder Organisation. Erbinnen und Erben hingegen erhalten einen Anteil am gesamten Nachlass und haften auch für Schulden. Legatsempfänger sind keine Erbteilnehmenden und haften nicht.

Ja. Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder ersetzt werden – solange Sie urteilsfähig sind.

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Prekäre Lage in fdsfs für Frauen und Kinder